Gerne vereinbaren wir telefonisch oder per E-Mail einen ersten unverbindlichen Termin zum Kennenlernen, in welchem Sie mir Ihre Situation schildern und wir sehen können, ob eine Psychotherapie für Sie das Richtige ist.
Weitere vier sogenannte probatorische Sitzungen widmen sich der Erfassung Ihrer Symptome sowie Ihrer Lebens- und Krankheitsgeschichte. In diesen Stunden stellen wir gemeinsam Therapieziele und Ihren individuellen Behandlungsplan auf. Außerdem haben Sie die Möglichkeit zu sehen, ob „die Chemie stimmt“ und Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Entscheiden Sie sich im Laufe der probatorischen Sitzungen für die Therapie, so richten sich Dauer und Frequenz nach Ihrem individuellen Bedürfnis, in der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Eine Kurzzeittherapie umfasst in etwa 25, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen.
Wie für Privatpraxen üblich richtet sich meine Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie – je nach abgeschlossenem Vertrag – zumindest teilweise. Im Einzelfall informieren Sie sich bitte am Besten vor Therapiebeginn oder spätestens während der probatorischen Sitzungen, was und unter welchen Bedingungen Ihre Krankenversicherung erstattet. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht möglich. Im Ausnahmefall greift das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen Therapieplatz bei einem/r Therapeut*in mit Kassenzulassung erhalten haben. Sollten Sie hierzu Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an mich.
In jedem Fall können Sie die Sitzungen auch selbst bezahlen. Bezüglich der zu erwartenden Kosten informiere ich Sie gerne.